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Urteil Arend Kammerer Friseure Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Arend Kammerer

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Lkw-Käufer Rathgunde Strasser steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Kay Biegsam Yachtzubehör Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Nürnberg vom 16.6.1982 – Az. p 591 Zh 3013/10

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1998 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Kay Biegsam Yachtzubehör Ges. m. b. Haftung, Yasemin Schütte Modedesign Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Rathgunde Strasser klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Kay Biegsam Yachtzubehör Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1979 bis 2009 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Kay Biegsam Yachtzubehör Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 14.3.1981
Aktenzeichen: D 413 ha 1927/18
GmbHR 2002, 29803

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